Was ist Verhaltenstherapie?

In der Verhaltenstherapie arbeite ich gemeinsam mit meinen jungen Patientinnen und Patienten daran, belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen besser zu verstehen und neue, hilfreiche Strategien für den Alltag zu entwickeln. Dabei orientieren wir uns an den individuellen Stärken, Bedürfnissen und Zielen des Kindes oder Jugendlichen. Schritt für Schritt werden neue Erfahrungen ermöglicht, die dabei helfen, Herausforderungen selbstbewusster zu bewältigen und das seelische Wohlbefinden nachhaltig zu stärken.

Je nach Alter und Anliegen beziehe ich die Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen in den therapeutischen Prozess mit ein. So können Veränderungen auch im Alltag gut unterstützt und gefestigt werden.

Wie läuft eine Verhaltenstherapie ab?

Der Beginn einer Psychotherapie ist für Kinder, Jugendliche und Eltern ein wichtiger Schritt. Hier erfahren Sie, wie der Weg vom ersten Kontakt über das Erstgespräch bis zum eigentlichen Therapiebeginn gestaltet ist.

Erstgespräch und Kennenlernen

Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen die aktuellen Anliegen, Wünsche und Erwartungen. Gemeinsam klären wir, ob eine psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll ist und ob die gemeinsame Zusammenarbeit passt.

Probatorik

In den probatorischen Sitzungen nehmen wir uns Zeit, die individuelle Situation, persönliche Stärken und mögliche Belastungen genauer zu verstehen. Mithilfe von Gesprächen und diagnostischen Verfahren entwickeln wir gemeinsam eine passende Therapieplanung.

Therapie

In der Therapie arbeiten wir gemeinsam an den vereinbarten Zielen und entwickeln hilfreiche Strategien für den Umgang mit Herausforderungen. Dabei werden Kinder, Jugendliche und – je nach Bedarf – auch Eltern und wichtige Bezugspersonen einbezogen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer Psychotherapie können je nach Versicherung und individueller Situation unterschiedlich geregelt sein. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme und Abrechnung.

Privatversicherte und Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Eine Klärung der individuellen Leistungen mit der Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn wird empfohlen.


Auch für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten ist eine Kostenübernahme im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften in der Regel möglich. Je nach Beihilfeträger können unterschiedliche Vorgaben für die Antragstellung gelten.

Selbstzahlende

Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in einer Privatpraxis grundsätzlich nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die jeweilige gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall. Gerne wird über dieses Verfahren informiert und bei Fragen unterstützt.