Kosten
Kleiner persönlicher Einleitungstext (ohne KI formuliert)
Privatversicherte und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Eine Klärung der individuellen Leistungen mit der Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn wird empfohlen.
Auch für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten ist eine Kostenübernahme im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften in der Regel möglich. Je nach Beihilfeträger können unterschiedliche Vorgaben für die Antragstellung gelten.
Selbstzahlende
Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in einer Privatpraxis grundsätzlich nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die jeweilige gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall. Gerne wird über dieses Verfahren informiert und bei Fragen unterstützt.
