Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie in der Praxis Unger-Nübel

Kleiner persönlicher Einleitungstext (ohne KI formuliert) Hier finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Therapie sowie zu den Anliegen junger Patientinnen und Patienten und ihrer Familien.

Woran erkennen wir, ob eine Psychotherapie sinnvoll sein könnte?

Wenn Sorgen, Ängste oder Verhaltensauffälligkeiten den Alltag über einen längeren Zeitraum belasten, kann eine Psychotherapie sinnvoll sein. Ein Erstgespräch hilft dabei, den individuellen Unterstützungsbedarf einzuschätzen.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Eine Terminanfrage bequem per E-Mail möglich. Anschließend erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung zur Terminvereinbarung.

Was können wir uns von einer Therapie versprechen?

Ziel der Therapie ist es, psychische Belastungen besser zu verstehen und gemeinsam hilfreiche Strategien für den Alltag zu entwickeln. Dabei stehen die individuellen Stärken und Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch werden das Anliegen, die aktuelle Situation und erste Fragen in ruhiger Atmosphäre besprochen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sich kennenzulernen und gemeinsam das weitere Vorgehen zu planen.

Ist eine Verhaltenstherapie das Richtige für uns?

Die Verhaltenstherapie zählt zu den wissenschaftlich anerkannten und besonders wirksamen Psychotherapieverfahren. Ob sie im Einzelfall geeignet ist, wird gemeinsam im Erstgespräch besprochen.

Wie häufig finden die Therapiesitzungen statt?

In der Regel findet einmal pro Woche eine Therapiesitzung statt. Je nach Anliegen und Therapieverlauf kann die Häufigkeit individuell angepasst werden.

Sind die Eltern Teil der Therapie?

Ja. Die Einbindung der Eltern oder anderer wichtiger Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und erfolgt alters- und situationsgerecht.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

In der Privatpraxis können die Kosten je nach Versicherungsstatus von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen werden. Gesetzlich Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen über das Kostenerstattungsverfahren informieren.